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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der metacrew® group GmbH

Stand: 17.04.2015

Gegenstand und Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen der metacrew® group GmbH (nachfolgend: metacrew group) unter Ausschluss etwaiger abweichender Geschäftsbedingungen der Vertragspartner, soweit die Geltung der abweichenden Vereinbarung von der metacrew group nicht schriftlich bestätigt wird. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden gelten nur, soweit sie von der metacrew group schriftlich bestätigt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

Angebote, Vertragsschluss

Angebote von der metacrew group sind freibleibend und unverbindlich, wenn und soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst bei ausdrücklicher Vereinbarung, gleich in welcher Form, oder mit Auftragsausführung zustande. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die metacrew group.

Präsentationen, Leistungserbringung und Leistungszeit

Jegliche, auch die teilweise Verwendung der von der metacrew group mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen) bedarf der vorherigen Zustimmung der metacrew group. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung der den Präsentationen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von der metacrew group im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei der metacrew group. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll vergütet, gehen die Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Auftraggeber über.

Für den Inhalt und den Umfang der Leistungsverpflichtungen sind ausschließlich die getroffenen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Abweichungen der erbrachten Leistungen von den getroffenen Vereinbarungen sind zulässig, sofern sie die definierten Anforderungen erfüllen oder beinhalten. Termine sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (Negative, Modelle, Illustrationen etc.), welche die metacrew group erstellt oder erstellen lässt, um die geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der metacrew group. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Die metacrew group ist nicht zur Aufbewahrung verpflichtet.

Die metacrew group erbringt u.a. Leistungen im Bereich E-Commerce und Performance Marketing, insbesondere in Form von Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing, Affiliate-Marketing, E-Mail-Marketing, Konversionsoptimierung, Performance-Display-Marketing und allen anderen relevanten Marketing-Kanälen im Online- und Digital-Marketing. Die Leistungen im Einzelnen ergeben sich aus den jeweils getroffenen Vereinbarungen. Die metacrew group behält sich das Recht vor, ihre Leistungen zu erweitern, zu modifizieren und insbesondere zu verbessern. Eine Leistungsänderung ist insbesondere dann zulässig, wenn diese auf einer Rechtsänderung oder auf einer Änderung der Leistungen oder Bedingungen eines Vertragspartners der metacrew group beruht. metacrew group wird von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei, soweit diese durch Besonderheiten und Umstände, auf die sei keinen Einfluss hat, oder infolge höherer Gewalt unmöglich werden. Leistungen werden im Rahmen des jeweils zum Vertragsabschluss technisch Möglichen erbracht.

Auftragserteilung an Dritte

Es steht im Ermessen von metacrew group, für die Ausführung der vertraglichen Leistungen seitens von metacrew group geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Aufträge an Drittunternehmen werden im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners erteilt. Wird der Auftrag vom Vertragspartner an ein anderes Unternehmen erteilt, werden der metacrew group die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand vergütet.

Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist verpflichtet, der metacrew group sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die der metacrew group unbekannt sind. Die metacrew group ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nachkommt. Im Falle der Kündigung ist der Vertragspartner verpflichtet, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten der metacrew group zu vergüten. Sofern sich der Vertragspartner verpflichtet hat, der metacrew group im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Vertragspartner diese der metacrew group umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Vertragspartner überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Vertragspartner die hierfür anfallenden Kosten. Die metacrew group haftet nicht für Rechte Dritter gleich welcher Art an den ihr übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der metacrew group von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

Der Vertragspartner garantiert im Sinne eines selbständigen Garantieversprechens,

dass er über die erforderlichen Rechte an sämtlichen von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte zu verfügen und, soweit vertraglich vereinbart, diese Rechte der metacrew group in dem erforderlichen Umfang übertragen zu können, ohne dass Rechte Dritter verletzt werden.

dass die von ihm gelieferten Daten und Inhalte keine Sicherheitsrisiken darstellen,

dass Daten oder sonstige Inhalte nicht gesetzwidrig sind, insbesondere nicht obszönen, erotischen, pornografischen, bedrohlichen oder verleumderischen Inhaltes sind und keine Viren oder Programme enthalten, mit denen Daten oder Systeme geschädigt, heimlich abgefangen oder gelöscht werden können.

dass alle eventuellen gesetzlichen oder behördlichen Auflagen erfüllt sind.
Entsprechendes gilt auch für Inhalte verlinkter Seiten.

Der Vertragspartner ist dafür allein verantwortlich, dass seine Website den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht, insbesondere ein Impressum und einen Datenschutzhinweis enthält, welche den gesetzlichen Anforderungen genügen. Im Falle eines Verstoßes ist der Vertragspartner verpflichtet, die metacrew group unverzüglich von sämtlichen Ansprüchen freizustellen und die entstandenen notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu erstatten. Für den Fall eines von der metacrew group geführten Rechtsstreits tritt der Vertragspartner auf Verlangen der metacrew group dem Streit auf Seiten der metacrew group bei. Ferner ist die metacrew group berechtigt, ihre Leistungen sofort einzustellen und den Vertrag fristlos zu kündigen.

Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Rechnungen der metacrew group sind ohne Abzug sofort zahlbar. Bei Projektaufträgen kann die metacrew group Abschlagszahlungen i.H.v. einer Hälfte der vereinbarten Vergütung bei Auftragsannahme sowie einem Viertel bei Abschluss der Konzeptionsphase verlangen. Die Restzahlung ist bei Übergabe der Lieferung oder Leistung fällig. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere gerät der Vertragspartner spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung in Zahlungsverzug. Bei Verzug ist die metacrew group berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die geschuldete Zahlung zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die metacrew group weiterhin berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Vertragspartner sofort fällig zu stellen und geschuldete Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten. Tritt nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die der Zahlungsanspruch gefährdet wird, kann metacrew group ihre Leistung auch bei Vorleistungspflicht solange verweigern, bis der Vertragspartner die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Ist der Vertragspartner trotz Aufforderung mit angemessener Frist weder zur Zug-um-Zug-Erfüllung noch zur Sicherheitsleistung bereit, steht der metacrew group das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt sowie auf Schadensersatz bleiben unberührt. Die Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderungen des Vertragspartners ist nur insoweit zulässig, als diese von der metacrew group als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an gelieferten Gegenständen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bei der metacrew group.

Gewährleistung

Der Vertragspartner hat Arbeiten und Leistungen der metacrew group unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, so bestehen keine Ansprüche. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit ein Mangel auf fehlerhaften Anordnungen, Dateien und Material des Vertragspartners oder auf Vorleistungen anderer Unternehmen beruht. Soweit die metacrew group Lieferungen Dritter lediglich an den Vertragspartner durchreicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf das Auswahlverschulden. Insoweit tritt die metacrew group bestehende Gewährleistungsansprüche gegenüber den Dritten an den Vertragspartner ab. Im Übrigen sind die Gewährleistungsansprüche auf die Nacherfüllung beschränkt. Dem Vertragspartner bleibt bei Fehlschlagen der Nacherfüllung die Herabsetzung der Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-)Abnahme, in sonstigen Fällen wie gesetzlich geregelt.

Haftung

Die metacrew group haftet gegenüber dem Vertragspartner auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder vertragsähnlicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist der Höhe nach auf den voraussehbaren Schaden und maximal auf die Höhe der Nettovergütung des betreffenden Auftrages beschränkt. Ausgeschlossen ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners, die nicht auf unerlaubter Handlung oder vorsätzlicher Pflichtverletzung beruhen, verjähren in einem Jahr ab Fälligkeit. Von diesen Haftungsbeschränkungen ausgenommen sind Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners.

Die metacrew group haftet nicht für Schäden, die aufgrund Verletzung von Mitwirkungspflichten des Vertragspartners entstehen, sowie nicht für Sachaussagen oder sonstige Angaben, die ihnen vom Vertragspartner zur Erbringung der ihnen obliegenden Leistungen vorgegeben werden.

Urheberrechtsschutz

Alle mit den erbrachten Leistungen der metacrew group zusammenhängenden urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechte gehen nur insoweit ausschließlich auf den Vertragspartner über, als der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungs-rechts dem Vertragszweck und -inhalt entspricht, sofern nicht Gesondertes vereinbart ist. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69d und e UrhG. Die metacrew group behält das Recht, die Leistungen für eigene Präsentationszwecke zu nutzen. Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann über, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges steht der metacrew group insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zu. Der Vertragspartner ist bis zum Übergang der Nutzungsrechte zur Nutzungsunterlassung verpflichtet. Die Bearbeitung oder Umgestaltung der urheberrechtlich geschützten Leistungen sowie deren Veröffentlichung und Verwertung durch den Vertragspartner sind ohne Einwilligung der metacrew group unzulässig. Selbständige Werke des Vertragspartners, die in zulässiger Nutzung der urheberrechtlich geschützten Leistungen geschaffen worden sind, bleiben hiervon unberührt. Sofern einer Übertragung der Nutzungsrechte auf den Vertragspartner Drittschutzrechte entgegenstehen, hat die metacrew group den Vertragspartner unverzüglich nach Kenntniserlangung zu benachrichtigen. Dieser hat sodann unverzüglich über die weitere Durchführung des Vertrages zu entscheiden. Ein Erwerb von Nutzungsrechten Dritter erfolgt im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners.

Geheimhaltungs- und Aufbewahrungspflichten, Datenschutz

Die metacrew group und der Vertragspartner wahren gegenüber Dritten über jegliche Vertragsinhalte und alle mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Informationen, Unterlagen und Daten, welche nicht öffentlich bekannt sind, Stillschweigen und werden diese Dritten nicht zur Verfügung stellen. Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder beauftragten Dritte oder sonstigen Erfüllungsgehilfen gleichermaßen verpflichten.

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht,

soweit die Weitergabe notwendig ist, um den Vertrag zu erfüllen,
soweit der Vertrag oder ein Vertragspartner den anderen ausdrücklich zur Offenlegung ermächtigt,
für Informationen, die allgemein zugänglich und bekannt sind, mit Ausnahme von Adressdaten,
soweit ein Vertragspartner gesetzlich oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zur Herausgabe verpflichtet ist oder
soweit die Wahrnehmung eigener Ansprüche die Offenlegung erfordert.
Die Beweislast für das Vorliegen einer der vorstehenden Voraussetzungen trägt der jeweilige Vertragspartner. Presseveröffentlichungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses werden nur einvernehmlich veröffentlicht. Zur Veröffentlichung genehmigte Unterlagen dürfen so lange verwendet werden, bis die erteilte Genehmigung widerrufen oder eine eventuelle Befristung geendet ist.

Sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Vertragspartner getroffen wird, ist die metacrew group nicht verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben. Sie haftet insbesondere nicht für den ordnungsgemäßen Bestand der Daten.

Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Die gleiche Verpflichtung auferlegen sie auch ihren Mitarbeitern, beauftragten Dritten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Der Vertragspartner haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Website den entsprechenden Datenschutzgesetzen Rechnung trägt und einen angemessenen Datenschutzhinweis enthält.

Die metacrew group ist berechtigt, anonymisierte Daten über Nutzer von digitalen Medienaktionen, welche die metacrew group im Auftrag des Vertragspartners durchgeführt hat, von der Website des Kunden und der Website anderer Dritter zu erheben und zu speichern sowie die Daten fortdauernd zu nutzen, um Statistiken und sonstige Auswertungen für ihre Tätigkeit zu erstellen. Sie hat dabei die Daten so zu verwenden, dass eine Identifizierung einzelner nicht möglich ist.

Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 BDSG darüber unterrichtet, dass die metacrew group seine Anschrift und sonstigen Kontaktdaten in maschinenlesbarer Form sowie die Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

Vertragsbeendigung

Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von drei Monate zum Ende eines Monats gekündigt werden, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien ihre Mitwirkungspflichten nach mehrfacher Aufforderung nicht nachkommt oder gegen eine ihr obliegende Vertragspflicht trotz Abmahnung verstößt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform oder der elektronischen Form. Mit Vertragsbeendigung sind sämtliche Unterlagen und Daten, welche zu Vertragserfüllung der jeweiligen Gegenseite überlassen wurden, unverzüglich herauszugeben.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist der Sitz der metacrew group. Gerichtsstand ist der Sitz der metacrew group. Die gegenseitigen Rechtsbeziehungen bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 BDSG unterrichtet, dass die metacrew group seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten. metacrew group steht dafür ein, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung beachtet werden. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform. Eine Verschlüsselung oder Signatur erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in den Vereinbarungen.

Hosting Services

Stand: 15.02.2016 | Download als PDF

1.  Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 metacrew® group GmbH (nachfolgend: „Anbieter“) erbringt alle Lieferungen und Leistungen im Bereich Webhosting ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Webhosting („AGB“). Sie haben auch für alle zukünftigen Geschäfte der Vertragsparteien Geltung.
1.2 Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde schriftlich zugestimmt. Die AGB des Anbieters gelten auch dann ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden vom Anbieter Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.
1.3 Der Anbieter ist berechtigt, mit Zustimmung des Kunden, den Inhalt des bestehenden Vertrages sowie diese AGB zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrages gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht in der Übermittlung des online erstellten Auftragsformulars per Telefax oder auf dem Postweg an den Anbieter. Der Kunde hält sich an seinen Antrag für 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Kundenantrags durch den Anbieter oder mit der ersten vom Anbieter vorgenommenen Erfüllungshandlung zustande.
2.2 Bei der Bestellung über das Echtzeitbestellsystem des Kundenmenüs, im Rahmen eines bereits bestehenden Vertrages, liegt der Antrag auf Abschluss eines weiteren Vertrages bzw. einer Vertragserweiterung bereits in der Absendung der elektronischen Erklärung. Hinsichtlich der Bestellung von zusätzlichen Domains gilt ergänzend Ziffer 6.

3. Vertragsgegenstand, Vertragsänderung

3.1 Der Anbieter stellt dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem bestehend aus der entsprechenden Hard- und Software oder aber Speicherplatz auf einem virtuellen Server zur Verfügung (beides nachfolgend einheitlich als „Server“ bezeichnet). Der Kunde hat weder dingliche Rechte an dem Server noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet. Neben der Bereitstellung des Servers schuldet der Anbieter sein Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß auf dem Server gespeicherten Daten über das vom Anbieter zu unterhaltende Netz und das damit verbundene Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen. Der Anbieter ist für die Abrufbarkeit nur insoweit verantwortlich, als der Nichtzugang ausschließlich auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes zurückzuführen ist.
3.2 Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.
3.3 Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, ins besondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen des Anbieters, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können jederzeit eingestellt werden. Der Anbieter wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
3.4 Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.
3.5 Der Anbieter kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen („Vertragsübernahme“). Der Anbieter hat dem Kunden die Vertragsübernahme mindestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.

4. Vertragslaufzeit, -beendigung, Einstellung der Leistung

4.1 Soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt, hat der Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn der Vertrag nicht einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
4.2 Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
– der Kunde befindet sich mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug;
– der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;
– der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.
Eine Abmahnung ist entbehrlich wenn es sich um einen Verstoß handelt, der eine Fortsetzung des Vertrages für den Anbieter unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall:
– bei offensichtlichen und gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. der Speicherung oder des zum Abruf Bereithalten von Inhalten im Sinne des § 4 Jugendmedien-schutz-Staatsvertrages oder offensichtlich urheberrechtlich geschützter Software bzw. audiovisueller Inhalte (Musik, Videos etc.);
– bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten des Anbieters oder anderer Kunden des Anbieters durch den Kunden.
4.3 Die Kündigung zum jeweiligen Tarif zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
4.4 Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
4.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Er kann sämtliche auf dem Server befindliche Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist der Anbieter nach Beendigung des Vertrages berechtigt Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.

5. Allgemeine Pflichten des Kunden

5.1 Für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Server abrufbar hält oder speichert ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen des Anbieters zur Verfügung stellt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, hat er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server anzugeben. Der Kunde versichert, dass alle dem Anbieter mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an den Anbieter per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
5.4 Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
5.5 Dem Kunden obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten des Anbieters, soweit diese rechtzeitig durch den Anbieter angekündigten wurden. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf dem Server zu speichern.

6. Domainregistrierung, -kündigung, Providerwechsel

6.1 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird der Anbieter im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe („Registrar“) lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (z.B. „.DE“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierenden Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien des DENIC e.G. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die der Anbieter dem Kunden auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können.
6.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers („Registrant“), des administrativen Ansprechpartners („Admin-C“) und des technischen Ansprechpartners („tech-Admin“) anzugeben. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen, eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mailadresse und Telefonnummer. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an den Anbieter per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
6.3 Der Anbieter wird nach Vertragsabschluss die Beantragung der gewünschten Domain beim zuständigen Registrar veranlassen. Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Anbieter hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft des Anbieters darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Kunden zugeteilt.
6.4 Der Kunde überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.
6.5 Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und Ad-min-C eingetragen. Aus technischen Gründen wird bei Domains mit der Endung .com, .net, .org und .info als E-Mailadresse des Admin-C eine E-Mailadresse des Anbieters eingetragen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu.
6.6 Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde eine andere Domain wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
6.7 Bei einer Kündigung erfolgt weder für im Tarif enthaltene Domain noch für zusätzliche Domains eine Erstattung der bereits bezahlten Domain-Gebühren, sofern nicht die Kündigung durch den Anbieter verschuldet worden ist.
6.8 Bei allen über den Anbieter registrierten Domains kann der Kunde unter Einhaltung dieser AGB und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende Top-Level-Domain (z.B. „.DE“) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Das den Server betreffende Vertragsverhältnis (Ziffer 3.1) wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Diesbezüglich ist in jedem Fall eine ausdrückliche Kündigung erforderlich. Alle Erklärungen Domains betreffend, insbesondere Domain-Kündigung, Providerwechsel, Domain-Löschung bedürfen der Textform. Kann der Anbieter dem Providerwechsel (KK-Antrag) des neuen Providers des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist der Provider ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte Domain zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen („CLOSE“). Der Anbieter behält sich vor, KK-Anträgen erst statt zu geben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen des Kunden beglichen sind.
6.8 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen, wenn er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.

7. Einschränkungen der Nutzung durch den Kunden, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter

7.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden des Anbieters, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, auf dem Server
– Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben;
– Freespace-Angebote Subdomain-Dienste, Countersysteme, anzubieten;
– ein Chat-Forum zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält ein vom Anbieter zur Verfügung gestelltes Chat-System.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Einhaltung des TDG und des MDSTV vorgeschriebene Angaben zu machen.
7.3 Die vom Server abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die, bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es dabei ausdrücklich nicht gestattet pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte auf einem anderen Server als dem des Anbieters abgelegt sind und nur mittels einer über den Anbieter registrierten Domain bzw. Subdomain oder Umleitung erreicht werden.

8. E-Mail-Empfang und -versand

8.1 Der Anbieter hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails auf einen angemessenen Wert zu beschränken. Der diesbezügliche Wert beträgt derzeit 15 MB.
8.2 Der Kunde darf keine E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt ohne Einverständnis des jeweiligen Empfängers massenhaft (sog. „Spam“) über die Systeme bzw. Server des Providers versenden.

9. Entgeltzahlung, Entgelterhöhung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

9.1 Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Tarifs. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden monatlich im Voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte mit Rechnungsstellung.
9.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um 5%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 4.3 zu.
9.3 Vorausbezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet, wenn der Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet. Im Falle der außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 4.2 durch den Anbieter hat dieser Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages.
9.4 Mit Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertrags-verhältnis mit dem Anbieter resultieren.

10. Leistungsstörungen

10.1 Für Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich soweit diese die von ihm nach Ziffer 3.1 zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Server aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist der Anbieter nicht verantwortlich, soweit die Nichtfunktion nicht auf einem Mangel der nach Ziffer 3.1 zu erbringenden Leistungen beruht.
10.2 Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der Ziffer 11. Es gelten die Haftungsbegrenzungen lt. Abs. 11 dieser AGB.
10.3 Wird die Funktionsfähigkeit des Servers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung (Ziffer 7.1) beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungs-pflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.

11. Haftung

11.1 Eine Haftung des Anbieters besteht ausschließlich im Rahmen der Ziffern 11.2 bis 11.6. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.
11.2 Der Anbieter haftet dem Kunden für Schäden unbegrenzt, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt.
11.3 Soweit nicht Ziffer 11.2 eingreift, haftet der Anbieter bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist darüber hinaus in anderen Fällen, als denen der Ziffer 11.2 begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Jahresentgelts.
11.4 Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust, haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
11.5 Ansprüche des Anbieters, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Anbieters, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlichen Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
11.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach der Telekommunikationskundenschutzverordnung bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

12. Sperrung, Freistellung, Schadensersatz, Vertragsstrafe

12.1 Der Anbieter ist unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen zur Sperrung der vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt dabei im Ermessen des Anbieters. Der Anbieter wird insoweit die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Erfolgt die Sperrung durch die Deaktivierung des Domain-Nameserver-Dienstes, informiert der Anbieter den Kunden gleichzeitig mit der Sperrmitteilung darüber, wie der Kunde auf die Inhalte – insbesondere zur Abänderung bzw. Beseitigung des Rechtsverstoßes – zugreifen kann. Der Anbieter genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn er die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse (Ziffer 5.3) sendet. Ergibt sich der Grund zur Sperrung bereits aus der Domain selbst, ist der Anbieter berechtigt, die Domain des Kunden in die Pflege des jeweiligen Registrars zu stellen. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.
12.2 Erlangt der Anbieter selbständig von einem durch den Kunden begangenen Verstoß, insbesondere gegen die Regelungen der Ziffern 6.4, 7.1, 7.2, 7.3, 8.2, Kenntnis, der nicht offensichtlich ist oder wird der Kunde aufgrund eines solchen Verstoßes in Anspruch genommen, insbesondere anwaltlich abgemahnt, ist der Anbieter zur Sperrung berechtigt. Der Anbieter wird den Kunden von der Sperrung unter Angabe des Grundes unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Anbieter hebt die Sperrung auf, wenn der Kunde dem Anbieter gegenüber eine schriftliche Stellungnahme abgibt und eine Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe möglicher Verfahrenskosten des Anbieters für den Fall gerichtlicher Klärung ob ein Gesetzes- oder Vertragsverstoß gegeben ist.
12.3 Handelt es sich um einen offensichtlichen Verstoß, ist der Anbieter zur Sperrung berechtigt, bis der Kunde entsprechend Ziffer 12.2 Sicherheit geleistet, den rechtswidrigen Zustand beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter abgegeben hat. Die Höhe der Vertragsstrafe orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes. Sie beträgt jedoch mindestens 6.000,00 EUR. Im Falle eines offensichtlichen Rechtsverstoßes ist der Anbieter berechtigt, für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung jeweils eine Gebühr von 25,00 EUR zu berechnen („Sperr- und Entsperrgebühr“).
12.4 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nach den Ziffern 5.3, 6.4, 7.1, 7.2, 7.3, 8.2, kann der Anbieter vom Kunden Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 6.000,00 EUR verlangen. Dem Kunden steht dabei der Nachweis offen, dass dem Anbieter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Soweit der Kunde Unternehmer ist, kann der Anbieter anstatt des pauschalierten Schadensersatzes die Bezahlung einer vom tatsächlichen Schaden unabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 EUR fordern. Sowohl im Falle des pauschalierten Schadensersatzes, wie auch im Falle der Vertragsstrafe ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Kalendertag als eigenständiger Verstoß. Unabhängig vom pauschalierten Schadensersatz und der Vertragsstrafe, steht es dem Anbieter offen, einen weitergehenden Schadensersatz gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
12.5 Soweit der Anbieter von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies umfasst insbesondere die Rechtsverteidigungskosten des Anbieters. Die Freistellung wirkt auch – als Vertrag zu Gunsten Dritter – für die jeweilige Domain-Vergabestelle, sowie sonstiger für die Registrierung von Domains eingeschalteter Personen.

13. Datenschutz

13.1 Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, welche auf der Homepage des Anbieters abrufbar ist.
13.2 Dem Kunden ist bekannt, dass die auf dem Server gespeicherten Inhalte aus technischer Sicht vom Anbieter jederzeit eingesehen werden können. Darüber hinaus ist es theoretisch möglich, dass die Daten des Kunden bei der Datenübertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz der Gesellschaft. Der Anbieter kann den Kunden wahlweise auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
14.2 Für die vom Anbieter auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
14.3 Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist.
14.4 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, diese durch Telefax, nicht jedoch durch E-Mail, gewahrt wird.
14.5 Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahe kommt.

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